Digitalisierung der Aus- und Weiterbildung: Dialog über Folgen, Perspektiven und Herausforderungen

Gespräch von Weiterbildungsanbieter WBS Training und Bundestagsabgeordneten Sven Volmering zeigt Handlungsbedarf für die Politik

Die Digitalisierung hat auch in Deutschland die Aus- und Weiterbildung erfasst. Über den aktuellen Stand diskutierten am vergangenen Dienstag der Bundestagsabgeordnete Sven Volmering mit Vertretern der WBS Training AG in deren Niederlassung in der Berliner Friedrichstraße. Die WBS als einer der führenden Anbieter von digitalen Weiterbildungs- und Umschulungsangeboten hatte zu dem Gespräch eingeladen und war mit ihrem Vorstand, Joachim Giese, und Heiko Miedlich, Leiter Projektentwicklung, vertreten.

Chancen und Potenziale der Digitalisierung von Bildung

Die Digitalisierung der Lehr- und Lernmethoden ist ein entscheidender Vorteil für die Aus- und Weiterbildung sowie Umschulung in Deutschland, waren sich die Gesprächspartner einig.  „Teilnehmer an hochwertigen digitalen Weiterbildungs- und Umschulungskursen stehen in direktem Kontakt mit ihrem Trainer und Ausbilder ? nur eben über das Internet“, erklärt Heiko Miedlich von WBS, „Das macht das Angebot im Vergleich zum klassischen Präsenzunterricht ortsunabhängig und die Teilnehmer flexibel.“ Auf diese Weise sei es möglich, Arbeitsuchenden an ihrem Wohnort den Zugang zu vielfältigen Weiterbildungen anzubieten ? und zielgerichtet dort, wo entsprechende Fachkräfte gesucht werden.

Praktische Herausforderungen

„Die Förderung digitaler Bildung ist eine Aufgabe für alle staatlichen Ebenen, Wirtschaft und Gesellschaft ? hier müssen alle an einem Strang ziehen“, äußerte sich MdB Sven Volmering (CDU), Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. „Mit dem Digitalpakt hat Frau Wanka einen sehr guten Plan vorgestellt, der Deutschland einen Schritt nach vorne bringt. An einigen Stellen gibt es jedoch noch Nachholbedarf und somit Herausforderungen auch für die Politik.“

Eine dieser Herausforderungen ist die aktuelle Gesetzeslage. Der betreffende Paragraph 28 im Berufsbildungsgesetz legt fest, dass Ausbildungsinhalte „unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang“ vermittelt werden müssen. Daraus entsteht die Frage, inwiefern eine digitale und virtuelle Form der Lehre als adäquat bewertet wird ? und ob die zuständigen Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern einen auf diese Art erworbenen Abschluss anerkennen.

„Dies tun zahlreiche Kammern, mit denen WBS zusammenarbeitet“, berichtet Joachim Giese, Vorstand von WBS. „Jedoch ermöglicht die aktuelle Formulierung, die Bedeutung ganz unterschiedlich zu interpretieren. Hier ist der Gesetzgeber aufgefordert, Sicherheit zu schaffen.“ Denn erst dann könnte eine digitale Aus- und Weiterbildung wirklich flächendeckend angeboten werden und ihr Potenzial voll entfalten. „Fakt ist, wir könnten der Wirtschaft deutlich mehr Fachkräfte zuführen“, fasst Joachim Giese zusammen.