Allgemeine Teilnahmebedingungen.

Spendenabstimmung 2026 der WBS TRAINING SE über www.wbs-gruppe.de.


Allgemeines

Die WBS TRAINING SE, Lorenzweg 5, 12099 Berlin (nachfolgend bezeichnet als „WBS“), führt im Aktionszeitraum vom 02.11.2026 bis 11.12.2026 eine Spendenaktion in Form einer Abstimmung (nachfolgend bezeichnet als „Spendenabstimmung“) zur Förderung gemeinnütziger Institutionen, z. B. Vereine, Organisationen oder Unternehmen (nachfolgend bezeichnet als „Vereine“), durch.

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Vereine, die eine Spende erhalten möchten (insbesondere Ziffer 2), für alle Mitarbeitenden oder Kund:innen, die über die Webseite wbs-gruppe.de/herzensprojekte (nachfolgend bezeichnet als „Webseite“) Vereine als mögliche Spendenempfänger:innen vorschlagen, sowie für alle Webseitenbesucher:innen, die über die Website an der Abstimmung teilnehmen (insbesondere Ziffer 5).

1.1. Trägerin
Trägerin der Spendenabstimmung ist die WBS TRAINING SE, Lorenzweg 5, 12099 Berlin.

1.2. Ziel der Spendenabstimmung
Im Fokus der Spendenabstimmung steht die Förderung von anerkannt gemeinnützigen Vereinen, die mit der Spende ein kulturelles oder soziales Projekt fortführen oder ins Leben rufen. Sind die Vereine nach Maßgabe der Ziffer 2.5. ermittelt, werden diese auf der Webseite zur Abstimmung durch die Webseitenbesucher:innen eingestellt. 

1.3. Spendensumme
Für die Spendenabstimmung stellt die WBS einen Gesamtbetrag von 149.000 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird an die teilnehmenden Vereine je nach Abstimmung durch die Webseitenbesucher:innen gestaffelt verteilt, d. h. der 1. Platz bis 3. Platz erhält 5.000 Euro, der 4. bis 40. Platz 2.000 Euro, der 41. bis 100. Platz 1.000 Euro pro Verein.


2. Teilnahmebedingungen Vereine

2.1. Einreichung der Vorschläge
Vereine können ausschließlich auf Vorschlag von Mitarbeitenden oder Kund:innen der WBS (nachfolgend auch gemeinsam als „Bewerber:in“ bezeichnet) an der Spendenabstimmung teilnehmen. Die Einreichung erfolgt online über die Webseite. Dort sind der Verein sowie das geplante Projekt des Vereins kurz zu beschreiben. Jede Bewerber:in darf nur einen Verein vorschlagen.

2.2. Teilnahmeberechtigung, Zulassungsbeschränkung
Zur Bewerbung zugelassen sind nur eingetragene Vereine, die sich der Unterstützung von Menschen widmen und gemeinnützige Ziele haben, wie: Bildung und Erziehung, Gesundheitswesen, Jugend- und Altenhilfe, Naturschutz, Kunst und Kultur, Völkerverständigung, Wissenschaft und Forschung, Sport und Entwicklungszusammenarbeit sowie kommunale Einrichtungen mit Sitz in Deutschland. Vereine, mit gemeinnützigen Zielen wie Tierschutz oder Tierzucht, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Teilnahmeberechtigt sind Vereine, die aktiv tätig sind, über einen aktuellen (mind. gültig bis 01.01.2027) Freistellungsbescheid oder eines Bescheids über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen ihres zuständigen Finanzamtes verfügen und eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen. Ein Recht an der Teilnahme besteht nicht.

2.3. Ausschluss von der Teilnahme

Von der Teilnahme an der Spendenabstimmung und von der Gewährung einer Spendensumme sind Vereine und Organisationen ausgeschlossen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Nichtregierungsorganisationen (NGOs): 
    Ausgeschlossen sind Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Als NGO im Sinne dieser Teilnahmebedingungen gelten von staatlichen Stellen unabhängige Organisationen, deren Tätigkeit überwiegend darauf ausgerichtet ist, politische, gesellschaftspolitische oder aktivistische Ziele oder Forderungen durchzusetzen, zu fördern oder öffentlich zu vertreten. 
    Für die Einordnung berücksichtigt WBS insbesondere den Zweck, die tatsächlichen Tätigkeiten und die öffentlich erkennbaren Ziele der Organisation. Die Gemeinnützigkeit, die Unabhängigkeit von staatlichen Stellen oder eine überregionale bzw. internationale Tätigkeit allein führen nicht dazu, dass eine Organisation als NGO im Sinne dieser Teilnahmebedingungen gilt.
  • Politische oder parteinahe Tätigkeit: 
    Ausgeschlossen sind Vereine und Organisationen, deren Tätigkeit überwiegend parteipolitisch ausgerichtet ist oder die direkt oder indirekt politische Parteien, parteinahe Institutionen oder parteipolitische Kampagnen unterstützen oder fördern.
  • Gewalt und Waffen: 
    Ausgeschlossen sind Vereine und Organisationen, die Gewalt verherrlichen, fördern oder billigen. Ausgeschlossen sind außerdem Vereine und Organisationen, bei denen der Umgang mit Waffen, einschließlich Sportwaffen, einen wesentlichen Bestandteil des Zwecks oder der Tätigkeit darstellt. Dies gilt auch, wenn der Umgang mit Waffen sportlichen, traditionellen oder vergleichbaren Zwecken dient.
  • Ausschluss nach vorausgegangener Förderung: 
    Vereine und Organisationen, die bei einer vergangenen Spendenabstimmung einen Platz unter den TOP 3 erreicht und damit den höchstmöglichen Spendenbetrag erhalten haben, sind für die zwei darauffolgenden Spendenabstimmungsjahre von einer erneuten Teilnahme ausgeschlossen. Dieser Ausschluss dient dazu, die Chancen für andere Vereine und Organisationen zu erhöhen und eine gerechte Verteilung der Spendengelder zu gewährleisten.
  • Verletzung von Mitwirkungspflichten: 
    Vereine und Organisationen können ausgeschlossen werden, wenn sie bei einer laufenden oder vergangenen Spendenabstimmung ihren Pflichten aus diesen Teilnahmebedingungen trotz Aufforderung durch WBS nicht nachgekommen sind. Dazu gehört insbesondere, erforderliche Nachweise oder eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) vorzulegen und die Teilnahmebedingungen einzuhalten.
  • Sonstige Ausschlussgründe: 
    Vereine und Organisationen können außerdem ausgeschlossen werden, wenn konkrete und nachvollziehbare Gründe dafür vorliegen, dass ihre Teilnahme oder Förderung nicht mit den Zielen der Spendenaktion vereinbar ist oder dem Ruf oder Ansehen von WBS erheblich schaden könnte.

WBS behält sich vor, vor und während der Spendenabstimmung sowie vor Auszahlung einer Spendensumme zu prüfen, ob die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind und Ausschlussgründe vorliegen. Dazu können insbesondere die Gemeinnützigkeit, die Einhaltung der Teilnahmebedingungen und die Ausrichtung der Vereine und Organisationen anhand geeigneter Nachweise und öffentlich zugänglicher Informationen geprüft werden.

Liegt ein Ausschlussgrund vor oder werden die Voraussetzungen für die Teilnahme nicht mehr erfüllt, kann WBS den betroffenen Verein oder die betroffene Organisation von der Teilnahme ausschließen oder von der Auszahlung einer Spendensumme absehen. Ein Anspruch auf Teilnahme an der Spendenabstimmung oder auf die Gewährung einer Spendensumme besteht nicht.

Lediglich die ersten 100 Vereine und Organisationen, die entsprechend Ziffer 2 vorgeschlagen wurden und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, werden zur Abstimmung zugelassen und auf der Webseite eingestellt.

2.4. Ansprechpersonen
Die Bewerber:innen benennen eine Ansprechperson, der oder die für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Diese Person versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für den Verein in allen Belangen handeln und entscheiden zu können.

2.5. Bewerbungszeitraum und Zulassung zur Abstimmung 
Der Zeitraum für die Bewerbungen beginnt am 02.11.2026 und endet spätestens am 06.11.2026. Zu diesem Stichtag wird die Webseite für weitere Einreichungen geschlossen. Nach Einreichung von 100 Vereinen, die die Teilnahmeberechtigungen erfüllen, behält sich WBS vor, den Einreichungszeitraum vorzeitig zu beenden.

Die Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn alle im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen definierten Anforderungen erfüllt sind. Die Bewerbungsunterlagen werden vor der Freischaltung durch die WBS geprüft, der Verein wird via E-Mail benachrichtigt und anschließend für die Webseite freigeschaltet.


3. Benachrichtigung und Veröffentlichung der Spendenempfänger

Die ermittelten Vereine mit den meisten gültigen Stimmen aus der Online-Abstimmung werden nach Ende des Abstimmungsverfahrens zeitnah über die Höhe der auf sie entfallenden Spende per E-Mail informiert. Die jeweilige Spendenhöhe wird zudem auf der Homepage der WBS, wbs-gruppe.de, auf der Webseite wbs-gruppe.de/herzensprojekte und in unseren Social-Media-Kanälen kommuniziert.

Vereine und Bewerber:innen sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihnen angegebenen Daten selbst verantwortlich – falsche oder fehlerhafte Angaben gehen allein zu ihren Lasten.


4. Nutzungsrechte

4.1. Mitarbeitende und Kund:innen der WBS
Mit Einreichung der Teilnahmeunterlagen (z. B. von Bewerber:innen verfasste Texte im Rahmen des Eingabefelds „Meine Geschichte“) im Zusammenhang mit dem Vorschlag eines Vereins gewährt die Bewerber:in der WBS ein zeitlich, räumlich und medial (online und offline) unbeschränktes einfaches Recht zur Nutzung und Verwertung der überlassenen Unterlagen für alle Nutzungsarten, insbesondere das Veröffentlichungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Eingeschlossen ist auch das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung (§ 23 UrhG). Die kostenfreie Einräumung der Nutzungsrechte umfasst zudem insbesondere das Recht zur späteren werblichen und redaktionellen Nutzung der Inhalte für die gewerblichen Zwecke der WBS im Zusammenhang mit dieser oder zukünftigen Spendenaktionen. Die Bewerber:in verzichtet auf ihr Recht der Urhebernennung.

4.2. Vereine
Mit Teilnahme an der Spendenabstimmung nimmt der Verein diese Teilnahmebedingungen an.  Der Verein gewährt der WBS ein zeitlich, räumlich und medial (online und offline) unbeschränktes einfaches Recht zur Nutzung und Verwertung der überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit der Spendenabstimmung für alle Nutzungsarten, insbesondere das Veröffentlichungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, insbesondere zur Veröffentlichung der Inhalte und Nennung und Bezeichnung der teilnehmenden Vereine sowie deren Logos, insbesondere in der begleitenden Presse- und Medienarbeit. Das Nutzungsrecht umfasst auch das Recht zur späteren werblichen und redaktionellen Nutzung der Inhalte für die gewerblichen Zwecke der WBS. Mit Einräumung der Möglichkeit, im Rahmen der Teilnahmebedingungen der Spendenabstimmung zu gewinnen und ggf. eine Spende zu erhalten, sind alle Ansprüche aus oder aufgrund der vorstehenden Rechtsgewährung und Gestattung abgegolten. Eine weitere Vergütung findet nicht statt.


5. Teilnahmebedingungen für Spendenabstimmung – Stimmenabgabe über Webseite

5.1. Abstimmungszeitraum
Vom 30.11.2026 bis 09.12.2026 (12:00 Uhr) können alle Webseitenbesucher:innen unter allen zur Teilnahme zugelassenen Vereinen über die Webseite ihren Favoriten wählen und für einen Verein abstimmen.

5.2. (Nicht-)Berücksichtigung von Stimmen
Jede Webseitenbesucher:in hat zur Abstimmung eine Stimme für einen zur Teilnahme berechtigten Verein zur Verfügung. Mehrfachabstimmungen sind unzulässig. Ein Recht zur Teilnahme an der Abstimmung besteht nicht.

Um abzustimmen, muss die Webseitenbesucher:in die Teilnahmebedingungen akzeptieren, ihre E-Mail-Adresse angeben und bei ihrem favorisierten Verein auf „Jetzt abstimmen“/„Abstimmen“ klicken. Danach erhält die Person eine E-Mail mit dem Bestätigungslink für die Abstimmung. Erst nach Bestätigung dieses Links ist die Abstimmung vollzogen. Zur Teilnahme an der Abstimmung ist ausschließlich die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich.

Die Webseitenbesucher:in hat jede Handlung zu unterlassen, die geeignet ist, das Abstimmungsergebnis in Abweichung von diesen Teilnahmebedingungen und/oder wider Treu und Glauben zu manipulieren. Dazu gehört insbesondere:

  • die Abgabe von mehr als einer Stimme pro Person
  • der Einsatz von Software oder sonstigen technischen Mitteln zur Manipulation der Abstimmungsergebnisse
  • sonstige Handlungen, die eine Manipulation der Abstimmung nahelegen, z. B. die Verwendung temporärer E-Mail-Adressen (auch Wegwerf-, Trash- oder Fake-Mail-Adressen genannt), die Verwendung fast identischer E-Mail-Adressen, die Abgabe ungewöhnlich vieler Stimmen über dieselbe IP-Adresse o. Ä.

WBS behält sich ausdrücklich vor, abgegebene Stimmen während oder nach Beendigung der Abstimmung bei der Berechnung der Spendenabstimmung unberücksichtigt zu lassen bzw. einzelne E-Mail- oder IP-Adressen von der Stimmenabgabe auszuschließen, wenn objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese nicht in Übereinstimmung dieser Teilnahmebedingungen, in Manipulationsabsicht oder sonstiger Weise wider Treu und Glauben abgegeben wurden.


5.3. Ehrenamtsregelung
Wenn du dich ehrenamtlich für den ausgewählten Verein engagierst, kannst du dies beim Voting über die entsprechende Checkbox bestätigen. Mit der Bestätigung erhält der ausgewählte Verein eine zusätzliche Stimme. Statt einer Stimme werden somit zwei Stimmen für den Verein gewertet. Die Ehrenamtsregelung basiert auf gegenseitigem Vertrauen. Bitte nutze die zusätzliche Stimme nur, wenn du dich tatsächlich ehrenamtlich für den ausgewählten Verein engagierst. Sollten sich im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch ergeben, behalten wir uns vor, die zusätzliche Stimme nicht zu berücksichtigen.


6. Datenschutz

Informationen zur Datenverarbeitung entnimmst du bitte unserer Datenschutzinformation.


7. Aussetzung der Spendenaktion und Spendenauszahlung

Die WBS behält sich das Recht vor, die gesamte Spendenaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist. Der Verein ist verpflichtet, der WBS nach Erhalt der Spende bis zum 31.01.2027 eine Spendenbescheinigung zukommen zu lassen.


8. Haftungsbeschränkungen

Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der WBS und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenabstimmung, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht in Bezug auf die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Die Erstellung der Teilnehmerunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen allein dafür Sorge, dass ihre Teilnehmerunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.

Im Übrigen führt die WBS die Abstimmung im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten und unter Einsatz angemessener Sicherungsmaßnahmen nach eigenen Ermessen durch. WBS haftet unter Berücksichtigung der obigen Haftungsbeschränkungen insbesondere nicht für technische Fehler, die außerhalb ihrer Sphäre liegen.


9. Sonstiges

Die Spendenabstimmung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Bei der Spendenaktion ist der Rechtsweg ausgeschlossen.